Der Benutzer wohnt an einem Ort, der für eine zentrale Abwasserbeseitgung nicht erreichbar ist. Seine Abwässer werden in Klärgruben vorgereinigt und anschließend einem Vorfluter oder dem Boden zur Versickerung zugeführt oder er sammelt es vollständig in geschlossenen Gruben , die vom AVM turnusmäßig entsorgt werden.

Bildquelle: Fa. MIDEWA – Bau und Wartung von Kleinkläranlagen

Dezentrale Abwasserbeseitigung / Kleinkläranlagen

Im Gebiet des Abwasserverbandes Matheide (AVM)  werden z. Zt. rund 750 dezentrale Anlagen (Kleinkläranlagen bzw. abflusslose Sammelgruben) zur Abwasserbeseitigung betrieben. Der AVM führt mit einem beauftragten Unternehmen die Fäkalschlammabfuhr aus diesen Anlagen durch.

 Gemeinde   Anzahl  Kleinkläranlagenabflusslose Sammelgruben

angeschlossene Einwohner

Stand: 31.12.2009

 Faßberg

11 

20 

 Unterlüß

12 

21 

 Eschede

164 

 16

 455

 Flotwedel

 299

14 

217 

 Lachendorf

 78

19 

968 

 Winsen

 54

 20

148 

 Wietze

 24

 5

 50

 Hambühren

 24

 9

58 

 Summe

 666

94 

1.937 


Für die Entsorgung der dezentralen Abwasseranlagen gilt Folgendes:

Abflusslose Sammelgruben

werden bei Bedarf, jedoch mindestens einmal jährlich entleert. Der Grundstückseigentümer ist verpflichtet, die Entleerung mindestens eine Woche vorher beim AVM anzuzeigen.

Kleinkläranlagen ohne Wartungsvertrag

werden bei Bedarf entleert, wobei in der Regel Einkammer- bzw. Mehrkammer-Absetzgruben einmal jährlich und Mehrkammer-Ausfaulgruben im Abstand von 2 Jahren zu entleeren sind.

Kleinkläranlagen, für die ein Wartungsvertrag besteht

werden nach Bedarf entleert. Die Notwendigkeit der Entsorgung wird vom Wartungsbeauftragten durch eine Schlammspiegelmessung im Rahmen der Wartung festgestellt. Dem AVM ist unaufgefordert eine Durchschrift des Wartungsberichtes zu übergeben. Eine Fäkalschlammabfuhr wird durch den AVM durchgeführt, wenn der Schlammspiegel 50% des Nutzvolumens der Anlage erreicht hat.

Werden diese Werte über einen längeren Zeitraum nicht erreicht, wird eine Entsorgung nach maximal 5 Jahren vorgenommen.

Kleinkläranlagen müssen nach der Schlammabfuhr vom Betreiber umgehend mit Wasser wieder aufgefüllt werden, um die Reinigungsleistung der Anlage nicht zu beeinträchtigen.

Ausführliche Informationen können im Merkblatt

 "Sachgerechte Entleerung von Grundstücksabwasseranlagen"

und / oder in der Broschüre

"Hinweise für Betreiber zum Bau und Betrieb von Kleinkläranlagen"

sowie

"Hinweise zum Einbau und Betrieb von abflusslosen Sammelgruben" 

nachgelesen werden.